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Haus mieten in Italien - was beachtet werden sollte

Der italienische Mietvertrag

GDN - Einen schriftlichen Mietvertrag bekommt man in Italien nur selten. Besonders in den ländlichen Gegenden und/oder dann, wenn ein Haus (oder eine Wohnung) von einer Privatperson gemietet wird, wird gerne am Papier gespart - was hier zählt, ist ausschließlich die mündliche Vereinbarung.
In den allermeisten Fällen ist das eine sichere Sache, und man kann sich auf die getroffene Absprache verlassen. Als "Nicht-Italiener" empfiehlt es sich jedoch, sich dennoch eine schriftliche Bestätigung des Vermieters ausstellen zu lassen, aus der hervorgeht, dass man tatsächlich der Mieter des Wohnraumes ist. Wer das nicht tut, könnte Probleme bekommen: Italienische Behörden akzeptieren einen Mietvertrag nämlich nur dann, wenn er schriftlich festgehalten wurde. Wer keinen konkreten Nachweis darüber erbringen kann, ein bestimmtes Objekt gemietet zu haben, kann jederzeit dazu auffordert werden, den Wohnraum zu verlassen.
Doch selbst dann, wenn man einen Vermieter gefunden hat, der Mietverträge in schriftlicher Form vergibt, gibt es einiges, das unbedingt beachtet werden sollte:

So gibt es einerseits den Mietvertrag "prima casa", der unbefristet oder für einen längeren Zeitraum abgeschlossen wird - andererseits den Vertrag "seconda casa", der lediglich für Zeiträume von bis zu einem Jahr gilt.

Bei der Vertragsform "prima casa" sollte unbedingt darauf geachtet werden, ob eine Mindestmietdauer festgelegt wurde. In dem vom Vermieter festgelegten Zeitraum, ist es nicht möglich, den Vertrag zu kündigen. Der Vertragsabschluss sollte also wohlüberlegt werden. Im Zweifelsfall sollte man den Mietvertrag besser nicht unterschreiben.
Beim Vertrag "seconda casa" ist zu beachten, dass er ausschließlich für einen kurzen Zeitraum abgeschlossen wird und es nicht immer möglich ist, den Vertrag zu verlängern.

Wer in Zukunft sorgenfrei wohnen möchte und Freude an seinem neuen mediterranen Zuhause haben will, sollte also unbedingt genau darauf achten, welchen Mietvertrag er abschließt. Besonders zu beachten sind vertragliche Zusätze, wie zum Beispiel die Mindestmietdauer. Es sollte stets genau überprüft werden, ob es noch weitere Besonderheiten im Vertrag gibt. Wer unsicher ist, der sollte seinen Mietvertrag von jemandem prüfen lassen, der ihn versteht und sich mit dem italienischen Mietrecht auskennt.
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