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Schweiz verschärft Sexualstrafrecht
Die neue Regelung, wonach Freier mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden können, soll am 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten. Die Minderjährigen selber blieben straflos, hieß es. Nach bislang geltendem Recht machten sich Freier in der Schweiz nur strafbar, wenn die sich prostituierende Person unter 16 Jahre alt ist und sie selber mehr als drei Jahre älter sind. Einvernehmlicher Sex mit Prostituierten, die älter als 16 Jahre alt und damit sexuell mündig sind, war bislang hingegen nicht strafbar. Mit der neuen Bestimmung will die Schweizer Politik Kinder und Jugendliche vor dem Abgleiten in die Prostitution schützen. Auch im Bereich der Kinderpornografie werden für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr neue Regelungen in Kraft treten. Für den Verkauf und Besitz soll künftig Freiheitsentzug bis zu fünf Jahren drohen, für den Konsum und die Vorführung könnten Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren verhängt werden, so das Schweizer Bundesamt für Justiz.
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